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Gut zu wissen - 

die Rahmenbedingungen

Gemäß Psychotherapiegesetz (Paragraph 15) unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht über alle mir im Rahmen der Therapie anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Verschwiegenheitspflicht besteht uneingeschränkt gegenüber jeder Person oder Einrichtung außer Ihnen, also gegenüber Ehe­partnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozial­einrichtungen.
Es gibt zwei Ausnahmen, die mich als Therapeutin von der Verschwiegenheitspflicht entbinden:
Akute Selbstgefährdung oder akute Fremdgefährdung, d.h. wenn ein/e Klient*in akut gefährdet ist,
sich selbst oder jemanden anderem etwas anzutun.

Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung variiert zwischen zehn bis 200 Stunden und mehr. Eine wirklich tief greifende Psychotherapie, die über Krisenintervention hinausgeht, braucht Zeit.
Je nach persönlicher Ausgangslage, der Komplexität der Themen und der individuellen Ziele verläuft die Therapie bei jedem einzelnen Menschen anders.

Das Ende einer Psychotherapie wird normalerweise gemeinsam geplant. Grundsätzlich können Sie die Therapie jederzeit beenden. Zumindest eine Abschlusseinheit ist jedoch empfehlenswert, um den gemeinsamen Prozess gut abzuschließen.

In Österreich gibt es eine Reihe an Gesundheitsberufen. Speziell drei Berufsgruppen beschäftigen sich mit dem menschlichen Erleben und Verhalten sowie der Behandlung von psychischen Erkrankungen.
Die Tätigkeitsfelder der drei Berufsbilder unterscheiden sich allerdings:

PSYCHOTHERAPIE ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich, das durch ein eigenes Gesetz, konkret das Psychotherapiegesetz aus dem Jahr 1990, geregelt ist. Psychotherapie zielt darauf
ab psychische Leidenszustände, psychisch, psychosozial oder psychosomatisch bedingte Verhaltensstörungen und krankmachende Verhaltensweisen, z.B. Depressionen, psychosomatische Erkrankungen, Angststörungen, Zwänge, Süchte, belastende Lebenssituationen oder Probleme in Beziehungen, Familie und Beruf nachhaltig zu behandeln.
Die Ausübung dieses Berufes als in die Liste des  Bundesministeriums für Gesundheit eingetragene Psychotherapeut*innen erfordert in Österreich die Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums und des psychotherapeutischen Fachspezifikums, d.h. eine ca. sieben Jahre (privat zu finanzierende) theoretische Fachausbildung mit 500 Stunden Eigentherapie, mehr als 1.000 Stunden an Praktika und mindestens 600 Stunden eigener psychotherapeutischer Praxis unter Supervision.

PSYCHOLOGIE basiert auf einem Grundstudium, zusätzlich gibt es spezifische Zusatzausbildungen:
Klinische Psychologie umfasst klinisch-psychologische Diagnostik, die Beratung in Bezug auf verschiedene Aspekte gesundheitlicher Beeinträchtigungen, ihrer Bedingungen und Veränderungsmöglichkeiten und die klinisch-psychologische Behandlung bei psychischen Erkrankungen oder in Krisensituationen. Diese Bereiche überschneiden sich teilweise mit Aspekten der Psychotherapie, die Herangehensweise ist jedoch noch stärker auf diagnostische Verfahren gestützt.

Gesundheitspsychologie beschäftigt sich mit Aspekten des Gesundheitsverhaltens und des gesundheits-bezogenen Risikoverhaltens (z.B. betriebliche Gesundheitsförderung).

PSYCHIATER sind Ärzte mit einer entsprechenden Facharztausbildung. Sie beschäftigten sich mit der Vorbeugung, Diagnostik und Behandlung von psychischen Erkrankungen, Störungen und Verhaltensauffälligkeiten. Sie dürfen im Unterschied zu Psychologen und Psychotherapeuten Medikamente verschreiben.
Neurologen beschäftigen sich mit Erkrankungen und Funktionsstörungen des Nervensystems (einschließlich des Gehirns) sowie der Muskulatur.

Als Patient*in können Sie Ihre/n Psychotherapeut*in frei wählen, die Behandlung ist freiwillig.
Sie haben das Recht, alle Auskünfte über Art und Umfang der Psychotherapie sowie über die Rahmenbedingungen zu erhalten (z.B. über Häufigkeit der Sitzungen, das Honorar,
die Regelung für die Absage von Sitzungen bei Urlaub oder Verhinderung).

Als Psychotherapeutin bin ich dazu verpflichtet, Verhaltensstörungen und Leidenszustände sorgfältig abzuklären und Aufzeichnungen zu führen (z.B. über Beginn und Beendigung der Behandlung,
Zeitpunkt und Dauer der einzelnen Sitzungen, allfällige ärztliche oder klinisch-psychologische Befunde, allfällige Konsultationen von Berufskollegen). Darüber hinaus bin ich verpflichtet Supervision
in Anspruch zu nehmen und mich regelmäßig fortzubilden.

Medikamente dürfen nur durch Ärzt*Innen verschrieben werden.
Als Psychotherapeutin arbeite ich immer wieder mit Fachleuten aus dem Bereich der Psychiatrie (Fachärzt*in für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin oder Fachärzt*in für Psychiatrie und Neurologie) sowie Allgemeinmediziner*innen zusammen.
Bei Bedarf empfehle ich Ihnen gerne Kontakte für eine medizinische Beratung.

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